 |
|
|
|
|
© copyright 2007 NOMOS, GLASHÜTTE
|
|
|
 |
|
 |
 |
    |
| 1, 2, 3 |
 |
vom 27.02.2007 wurde ein Mitbewerber zur Unterlassung verurteilt, der auf seinen Uhren mit der Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ geworben hatte. Dies obgleich
das Werk dieser Uhren nicht, wie erforderlich, zum überwiegenden Anteil in Glashütte gefertigt wurde. Der verurteilte Hersteller darf seine Uhren nun zwar weiterhin verkaufen. Doch darf die geschützte und wertsteigernde Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ nicht mehr auf der Uhr stehen oder in der Werbung für die Uhr benutzt werden, solange nicht ein überwiegender Teil der wertschöpfenden Arbeiten am Kaliber in Glashütte geleistet wird. NOMOS Glashütte findet dieses Urteil gerecht. Denn es ist im Interesse der Uhrenstadt, höchster Qualitätsmaßstäbe und nicht zuletzt der auf Qualität aus Glashütte vertrauenden Verbraucher. Und im Interesse jener Uhrenhersteller, die in der sächsischen Kleinstadt erheblich in Uhrmacherei und Feinmechanik investieren.
So schafft das Urteil Arbeitsplätze. Denn bald jeder in Glashütte arbeitet, wie es hier heißt, „in der Uhr“ – und je mehr vor Ort gebaut wird, desto mehr Menschen haben zu tun. Alles, was anderswo produziert wird, billiger im Ausland gefertigt, vernichtet Jobs – und schadet: dem Ruf von „Made
 Made in Glashütte, Germany: PDF download, 100kb
|
|
 |
|
 |
 |